Notrecht Referendum
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Das Eine sagen, das Andere tun

Veröffentlicht am 9. September 2020.

Die Freunde der Verfassung sind nicht enttäuscht über den Beschluss des Nationalrates, auf das Covid-19-Gesetz einzutreten. Aber sie sehen sich durch den Verlauf der Debatte in ihrem Entscheid bekräftigt, das Referendum zu ergreifen, und zwar aus folgenden Gründen:

1.Etliche Votanten erklärten, das Notrecht müsse beendet und in einen gesetzlichen Zustand überführt werden. Das Covid-19-Gesetz macht jedoch genau das nicht: Es verlängert die bundesrätlichen Kompetenzen aus den Notverordnungen, neu einfach in Form eines dringlichen Bundesgesetzes.

2. Eine Mehrheit der Fraktionssprecher erklärte sinngemäss, das Parlament müsse in dieser Phase der Krise wieder gestärkt werden. Dafür sei das Covid-19-Gesetz das geeignete Instrument. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dem Gesetz überträgt das Parlament Kompetenzen an den Bundesrat, die es selber wahrnehmen könnte und als Vertretung des Volkes auch müsste. Der Grossteil des Gesetzes befasst sich mit Finanzierungsleistungen, die wie in ähnlichen Fällen auch, mit Bundesbeschlüssen geregelt werden könnten.

3. Zahlreiche Votanten wiesen darauf hin, dass die Volksrechte mit dem fakultativen Referendum gesichert seien, wohl wissend, dass dringliche Bundesgesetze einem Referendum die aufschiebende Wirkung entziehen und eine Abstimmung erst Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfindet. Von einer Sicherung der Volksrechte kann keine Rede sein.

Die Freunde der Verfassung halten es für ein bedenkliches Zeichen, wenn in einem eidgenössischen Parlament in derart wichtigen Fragen unwahr und irreführend argumentiert wird, selbst wenn sich in einigen Punkten Fortschritte abzeichnen.
Sie sehen sich bestärkt in ihrem Willen, das Referendum zu ergreifen. Ein definitiver Entscheid wird aber erst nach der Schlussabstimmung gefällt.

Freunde der Verfassung

Zum Referendum

Informationen zum Referendum finden Sie hier

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